Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer hat in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen darstellen. Daher dürfen „normale“ PV-Module bei Balkonkraftwerken auch in über 4m Höhe verwendet werden und über 2qm Glasfläche haben.
Hier die Info des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Mehr erfahren Heise.de und golem.de vom 14.09.2023