4m Regel: Technische Bauvorschriften gelten nicht für Balkonkraftwerke
Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer hat in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen darstellen. Daher dürfen „normale“ PV-Module bei Balkonkraftwerken auch in über 4m Höhe verwendet werden und über 2qm Glasfläche haben.Hier die Info…
