Balkonkraftwerke vor dem Aus?

Kurz vor dem Pfingstwochenende wurde bekannt, dass die Internationale Elektrische Kommission (IEC) und der VDE (Verband der Elektrotechnik) neue Normen planen, die das Einspeisen über bestehende (geteilte) Leitungen ausschließt und Balkonkraftwerke damit weltweit blockieren würden!
Die neuen Normen setzen eine eigene, gesondert abgesicherte Leitung mit fester Zuordnung für die Einspeisung von Strom voraus. Das ist für große PV-Anlagen auch unbedingt nötig, aber für Balkonkraftwerken mit max. 800W Einspeiseleistung nicht sinnvoll. Div. Studien haben dies nachgewiesen, weshalb in Deutschland auch die max. Einspeiseleistung von Steckersolargeräten im Frühjahr 2024 von 600W auf 800W erhöht wurde (Solarpaket 1).

Die Normänderungen würden bedeuten, dass für alle Steckersolargeräte eine dedizierte und eigene Leitung von einer Elektrofachkraft verlegt und abgesichert werden muss. Damit wäre es vorbei mit „einfach einstecken und Strom produzieren“. Zudem würden sich die Installationskosten auf mehrere hundert Euro belaufen, womit die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken kaum mehr gegeben ist. Mehr Infos im Youtube-Video von „Der Kanal“ und im Blog-Post von balkon.solar (engl.).
Die öffentliche Kommentarphase für die Norm IEC 60364-7-751 ist am 7.6.25 ausgelaufen. Die entsprechende VDE-Norm (VDE 0100-751) kann noch bis 18. Juni kommentiert werden. Und deshalb seid ihr gefragt.

Jetzt brauchen wir DRINGEND Eure Unterstützung!

Um ein De-facto-Verbot von Plug-In Solar durch diese Normänderungen zu verhindern müssen wir Druck auf die nationalen IEC-Vertreter und die VDE machen. Meldet euch bitte beim DIN-VDE Entwurfsportal an – Registrierung notwendig, sucht nach „0100-751“ und kommentiert (Sprechblasen-Icon links oben) den Entwurf der VDE 0100-751 bis Mitte Juni, sachlich und fundiert.
Eine detaillierte Anleitung findet ihr im Beitrag von balkon.solar.

Art des Kommentars: grundsätzlich
Kommentar zu Abschnitt: „751.550.101.1: Anlagen, in denen eine Stromerzeugungseinrichtung als zusätzliche Stromquelle parallel zu einer anderen Stromquelle betrieben werden soll. Die feste Zuordnung des Stromkreises ist bei Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Scheinleistung von 800VA nicht nötig.“
Änderungsvorschlag: „751.550.101.1: Die feste Zuordnung des Stromkreises ist bei Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Scheinleistung von 800VA nicht nötig. Zusätzlich kann der Anschluss bei Stromerzeugungseinrichtungen, welche der Produktnorm VDE 0126-95 entsprechen, auch nach den Vorgaben der VDE 0126-95 ausgeführt werden.“

VDE Entwurfsportal