Fragen und Antworten

In unseren FAQ findest du Erklärungen zu häufig gestellten Fragen.

  • Fragen und Antworten zum Thema Mitarbeit und Engagement bei Solar2030.

    • Registriere dich einfach über das Anmeldeformular!
      Wenn du Hilfe brauchst, melde dich per E-Mail bei info@solar2030.de.

  • Fragen und Antworten zum Themenbereich „Balkonkraftwerk, Steckersolargerät, Plugin-Solargerät etc.“

    • Wie geht man mit Auflagen zum zweitem Rettungsweg für die Feuerwehr um?

      In den Genehmigungen zu SSG wird oft die Auflage gemacht, dass die Anbringung des SSG die Nutzung des zweiten Rettungsweges für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen darf.

      Für die Einhaltung der Auflage ist zuerst zu klären, ob im betreffenden Gebäude der Balkon überhaupt als zweiter Rettungsweg notwendig ist.
      Falls neben dem Balkon ein Fenster mit mindestens 60cm Breite, 100cm Höhe und nicht höher als 120cm über der Fußbodenkante vorhanden ist, reicht dies aus.

      Falls so ein Fenster nicht vorhanden ist, darf durch Solarmodule der Feuerwehr die Möglichkeit nicht verbaut werden, den Balkon zum Anleitern zu nutzen.
      Dies kann durch eine der folgenden Maßnahmen geschehen:

      • Die Solarmodule werden senkrecht montiert und überragen die Brüstungshöhe nicht.
      • Neben den Solarmodulen wird ein 1m breiter Teil des Geländers von Modulen freigehalten an den die Feuerwehr anleitern kann.

      Mehr Informationen:

    • Wenn du dein Balkonkraftwerk auf einer gemieteten oder eigenen Fläche (Sondereigentum) wie Balkon, Terrasse, Garten, etc. aufstellen möchtest, brauchst du dafür keine Zustimmung von Vermieter*in, Hausverwaltung oder Eigentümer*innen-Gemeinschaft.

      Wenn du es hingegen an der Außenfassade (Balkonbrüstung) oder einer Gemeinschaftsfläche (Dach) von Miet- oder Eigentumswohnung anbringen möchtest, wird eine Genehmigung benötigt. Eine „Genehmigungspflicht“ für Balkonkraftwerke ist mit der Privilegierung im Herbst 2024 in Kraft getreten.
      Mehr Infos unter Recht auf Solar und jetzt?

      Muster-Anträge an Vermieter*innen oder die WEG zur Balkonkraftwerk Genehmigung findest du auf unserer Download-Seite.

    • Unser Partner Alpha-Solar bietet Sets mit glas-freien S-Flex Modulen (375Wp, 184x104cm, 6kg) von Sunport Power inkl. Hoymiles-Wechselrichter ab 300 Euro an. Solche flexiblen Leicht-Module ermöglichen eine Montage ohne viel Aufwand (Edelstahlkabelbinder oder Verklebung) und bieten sich in großer Höhe an.

      Alpha Flex Balkonkraftwerkplenti SOLAR Balkonkraftwerk 2 PV Module flexibel 310Wp

      Solar2030 e.V. empfiehlt zudem die flexiblen eArc-Module des Herstellers SunMan.
      Für Balkone mit 90cm hoher Brüstung sind die etwas schmaleren eArc SMF310M (310Wp, 200x89cm, 5kg) Flexi-Module besonders geeignet. Sie können im Doppelpack direkt bei Reichelt für unter 320 Euro bestellt werden. Damit kostet ein selbst zusammengestelltes, leichtes 620Wp Balkonkraftwerk mit passendem Wechselrichter inkl. Endkappe, Stahlkabelbindern und Kabeln unter 500 Euro!

      Alternativ gibt es noch größere 430Wp eArc-Module (SMF520J, 205x108cm, 7kg) im Doppelpack bei SpreeWatt.

      Aktuell können wir noch folgende Sets mit flexiblen Modulen empfehlen:

    • Mit einer Batterie den überschüssigen Solarstrom Deines Balkonkraftwerks speichern und nachts die Grundlast decken ist verständlicherweise sehr verlockend. Bisher waren Energiespeicher allerdings zu teuer, um sich für Stecker-Solargeräte zu rechnen. Das ändert sich seit Ende 2024.

      Falls Du eine hohe, konstante Grundlast (> 100W) und Strom hauptsächlich abends verbrauchst ist es einen Versuch wert, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht im Fokus steht. Voraussetzung ist ein Balkonkraftwerk mit sehr gutem Ertrag, minimaler Verschattung und am besten mehr als zwei Modulen. Empfehlenswerte, kommerzielle Produkte gibt es ab ca. 1.000 Euro und haben eine Amortisationszeit von ca. 10 Jahren.
      Dank ständig sinkender Preise kann ein Steckersolargerät inzwischen mit Batteriespeicher sinnvoll sein. Weitere Infos, Hinweise und Details findest du in unserem Blog-Post von Frühjahr 2025.

    • Darf ich in meinem Haushalt mehr als einen Mikro-Wechselrichter für Balkonkraftwerke nutzen?

      Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 im April 2024 sind Balkonkraftwerke erstmals im EEG rechtlich definiert. Laut Gesetz dürfen Steckersolargeräte maximal 2000 Wp PV-Leistung und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (VA/Watt) haben, siehe §8. Für diese gilt auch die erleichterte Anmeldung im Marktstammdatenregister.

      Die Menge der verwendeten Wechselrichter ist rechtlich gesehen offen. Damit ist mehr als ein Wechselrichter zulässig, es muss allerdings sichergestellt werden, dass diese in Summe max. 800W Leistung haben.

    • Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 im April 2024 sind Balkonkraftwerke erstmals im EEG rechtlich definiert. Laut Gesetz dürfen Steckersolargeräte maximal 2000 Wp PV-Leistung und 800 W (VA) Einspeiseleistung haben, siehe §8. Für diese gilt auch die erleichterte Anmeldung im Marktstammdatenregister.

      PV-Anlagen mit mehr Leistung müssen von einem zugelassenen Fachhandwerker in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
      Ein evt. Speicher für ein Balkonkraftwerk muss getrennt angemeldet werden.

    • Wichtige Themen für die Installation eines Balkonkraftwerks:

      1. Genehmigung:
      Wer als Mieter*in oder als Eigentümer*in in Mehrparteien-Immobilien ein Balkonkraftwerk an Brüstung oder Fassade montieren möchte, benötigt eine Genehmigung des Vermieters bzw. der WEG. Wer nicht außen montieren, sondern auf seiner Fläche aufstellen möchte, braucht keine Genehmigung.

      2. Montageort:
      Hast Du einen passenden Ort zur Installation der PV-Module?
      Der Montageort muss genügend Platz für mindestens ein Modul (175x110cm) bieten, nicht verschattet sein und idealerweise in südlicher Richtung liegen (aber auch Ost- oder Westausrichtung ist möglich).

      3. Energiesteckdose:
      Die Stadt München fördert nach dem Sicherheitsstandard der DGS. Dieser erlaubt den Anschluss von Steckersolargeräten über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose (Schuko-Steckdose).
      Wir bieten auf Aufkleber zur normgerechten Kennzeichnung von Schuko-Steckdosen als „Energiesteckdose“.

      4. Förderung:
      Wichtig: fördert Deine Stadt/Gemeinde Balkonkraftwerke? Dann gilt: erst Antrag stellen, dann kaufen!
      Die Stadt München fördert Stecker-Solargeräte z.B. seit Oktober 2022 mit 40 Cent pro installiertem Watt Peak. Das sind bis zu 240,- Euro für ein Balkonkraftwerk. Den Antrag kannst Du hier stellen: https://foerderung.muenchen.de/. Weitere Infos findest Du im Münchener Förderprogramm klimaneutrale Gebäude (FKG) ab Seite 37. Eine Anleitung wie du den Förderantrag ausfüllst findest du in unserem Lernprogramm im Kapitel 9.

    • Ja.

      Nach aktueller, deutscher Gesetzeslage muss der Betreiber, auch als Laie, die rechtlich vorgeschriebene Anmeldung beim beim Marktstammdatenregister vornehmen. Die Registrierung muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Dies gilt auch für Batteriespeicher.

      Wann der Anmeldeprozess erfolgen muss und wie er durchgeführt wird, erklärt am einfachsten und detailliertesten unser Einführungs-Lernprogramm.

    • Balkonkraftwerke sollen die Grundlast eines Haushalts (100-400W) decken. Bei wenig Stromverbrauch (< 2.000kWh/Jahr) und wenn tagsüber niemand zu Hause ist liegt dieser meist um 100W und ein aktuelles 400Wp PV-Modul reicht im Sommer aus, um diesen zu decken.

      Da im Frühjahr, Herbst und Winter die Sonnenstunden deutlich geringer sind, wird in dieser Zeit weniger Solarstrom produziert. Daher lohnt es sich immer, ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen zu betreiben, wenn der Platz vorhanden ist. Die beiden Module produzieren in Summe deutlich länger mindestens die Grundlast und speisen max. 800W ein. Die Amortisationszeit verkürzt sich, trotz des Mehrpreises, um bis zu einem Jahr.
      Wenn dann noch Großverbraucher wie Trockner, Spül- oder Waschmaschine laufen, wenn die Sonne scheint und das Balkonkraftwerk viel Energie erzeugt, spart man richtig Geld.

    • Viele deutsche Gemeinden und Städte bietet Förderungen für Balkonkraftwerke. Diese sind sehr unterschiedlich und reichen von 50 bis 500 Euro.

      Wichtig bei Förderungen: immer erst beantragen, dann bestellen!

      Die Stadt München fördert Steckersolargeräte mit bis zu 320 Euro (0,40ct pro Wp Leistung) und max. 50% der Anschaffungskosten inkl. Montage. Mehr Infos zur Förderung in München und wie der Förderprozess abläuft, findest du in unserem Einführungs-Lernprogramm zu Balkonkraftwerken.

      Hier ein unvollständiger Überblick zu Förderungen im Münchener Umland (Stand März 2023):

      • Feldkirchen: 150 Euro pauschal
      • Unterföhring: 30% bis max. 600 Euro bei Montage durch Firma
      • Unterschleißheim: 25% bis max. 200 Euro
      • Petershausen: 60 Euro pauschal
      • Vierkirchen: 100 Euro für Einbau von Wielandsteckdose

      Hier weitere unvollständige Listen:
      https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-foerderung
      https://www.anker.com/eu-de/ankerpower/balkonkraftwerk_zuschuesse_regional

    • Bezüglich der Montage von Balkonkraftwerken in einer Höhe ab 4m ist inzwischen geklärt, dass es sich dabei nicht um Bauprodukte handelt, da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Balkonkraftwerke unterliegen damit nicht den technischen Baubestimmungen. Siehe Golem.de und Heise.de vom 14.09.23.

      Folgende Punkte sind grundsätzlich zu beachten:

      • Eine Aufständerung der PV-Module oberhalb von 4m sollte an Brüstung oder Fassade nicht mehr als 10° (vertikal) betragen, um die Windlast zu minimieren.

      • Wenn sich PV-Module in großer Höhe über einer Verkehrsfläche* befinden sollte diese zusätzlich mit einem Stahlkabel absichern oder in Betracht ziehen glasfreie Leichtmodule zu verwenden.

      • Die WEG oder der Vermieter kann vom Betreiber eines BKW eine entsprechende Versicherung verlangen damit evtl. entstehende Schäden versichert und gedeckt sind. Ältere Haftpflicht-Policen decken BKW/PV-Anlagen oft nicht ab. Hierfür muss meist eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes beauftragt werden.

      * Unter dem Begriff Verkehrsfläche fasst die DIN 277 alle Flächen zusammen, die den Zugang zum Gebäude ermöglichen – beispielsweise Flure, Eingänge, Hallen oder Treppen.

    • Ein oder zwei Module und wieviel Leistung sollten die Module haben?
      Das ist eine Platzfrage, eine Geldfrage und eine Frage der benötigten Leistung.

      Gesetzlich gelten nur Anlagen bis 600Wp als Steckersolar-Gerät. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Anlage sogar etwas größer auszulegen. Der für Balkonkraftwerke zugelassene Wechselrichter speist max. 600 Watt (VA) ins Hausnetz ein, aber mit leistungsstärkeren PV-Modulen kannst du auch bei ungünstigeren Verhältnissen immer noch 600 Watt erzeugen, z.B. 6 statt 2 Stunden pro Tag.

      Wir empfehlen aktuell Balkonkraftwerke mit einer Modul-Leistung von 400Wp (ein Modul) oder 800Wp (zwei Module), da diese Leistung nur bei optimalen Bedingungen erreicht wird.

    • Nein.

      Balkonkraftwerke sind kein Bestandteil des Hauses und Schäden an der Anlage daher nicht über die
      Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch wird es häufig nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

      Auch in Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind Steckersolargeräte kein Gemeinschaftseigentum, folglich greift auch hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einer WEG
      bei Schäden Dritter nicht.

      Empfehlung:

      Schäden gegenüber Dritten können über die private Haftpflichtversicherung versichert werden.
      Die meisten aktuellen Haftpflichtversicherungen geben inzwischen an, Schäden zu übernehmen, die durch einen potenziellen Defekt oder ein Herabfallen des Balkonkraftwerks hervorgerufen werden. Ältere Policen enthalten diesen Schutz meist nicht. Bitte unbedingt abklären, ob die Haftpflicht-Police PV resp. Balkonkraftwerke abdeckt und bei Bedarf mitversichern.

      Brand- und Sturmschäden können ggf. über die Hausratversicherung abgedeckt werden.

    • Sofern dein bisheriger Stromzähler über keine Rücklaufsperre verfügt, und das trifft in der Regel bei den alten schwarzen Ferraris-Zählern zu, wird dein Netzbetreiber nach der Anmeldung deines Balkonkraftwerkes den Zähler wechseln.
      Dein Messstellenbetreiber entscheidet dabei, welchen neuen Zähler du bekommst. In der Regel wird das ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre sein. Die Kosten des Zähleraustausches muss dein Stromlieferant übernehmen.
      Ob ein Austausch notwendig ist und wann er erfolgt, wird Dir dein Messstellenbetreiber schriftlich mitteilen.

    • Die einfachste Art die produzierte Solarenergie zu messen sind einfache Steckdosen-Messgeräte. Diese sind schon ab 20 Euro zu haben, mit WLAN-Anbindung ab ca. 35 Euro.

      Möchte man Stromproduktion über längere Zeit mitprotokollieren und auswerten, so benötigt man eine Monitoring-Funktion.

      Einige Wechselrichter bieten die Option Ertragsdaten via WLAN in die Hersteller-Cloud zu senden und die Daten über eine herstellerspezifische App auf dem SmartPhone anzeigen zu lassen.

      Andere Wechselrichter benötigen für diese Funktion ein entsprechendes Zusatzgerät (DTU/OpenDTU).

      Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Smart Home Komponenten, zum Beispiel Shelly 1PM oder Shelly Plug (ab ca. 30 Euro), die mit eigener App und Cloud die Daten zur Auswertung zur Verfügung stellt und von überall aus aufgerufen werden kann. Alternative ist die Fritz!Dect210 für ca. 60 Euro zur Integration mit einer Fritz!Box (WLAN-Router).

    • Grundsätzlich ist der Zwang weggefallen, eine Energiesteckdose für Geräte bis 600W zu verwenden.
      Aber unter bestimmten Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, dennoch eine solche zu installieren.

      Balkonkraftwerke sind dauerhaft an eine Außensteckdose angeschlossen. Dabei wird ein eventueller Deckel der Schukosteckdose geöffnet und trotz Einsatz eines gummierten Schukosteckers kann dadurch Feuchtigkeit eindringen.
      Wenn die Außensteckdose der Witterung besonders ausgesetzt ist (Westseite, keine Überdachung, Regenzugänglichkeit), dann empfiehlt es sich eine abgedichtete Steckverbindung zu verwenden.
      Dies kann durch eine Wetter-Box oder eben durch eine Industriesteckvorrichtung wie die Wieland RST3St erfolgen.

  • Fragen und Antworten zu PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Mieterstrom-Modellen.

    • Solar2030 hilft dir, die verschiedenen Möglichkeiten von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern zu verstehen und kann zusammen mit dir einen ersten Basis-Check durchführen: Größe der Dachfläche, mögliche Leistung und Ertrag einer PV-Anlage, Stromverbraucher und mögliche Betriebsmodelle. Ergebnis ist ein kurzer Steckbrief als Basis für einen Antrag in der Eigentümerversammlung.

    • Ja – es wird wie bei Balkonkraftwerken einfach ins Wohnungsnetz eingesteckt bzw. eingespeist.

    • Es gibt verschiede Modelle mit unterschiedlichen Betriebskonzepten.
      Eine gute Übersicht findest du hier: https://solar2030.de/pv-auf-mehrfamilienhausern/

    • Mieterstromprojekte sind für vermietete Immobilien gedacht. Entscheidend ist, dass sich mehrere Parteien den Strom aus einer gemeinsamen Anlage teilen und dass 40 % der Gebäudefläche Wohnraum ist.

      Wichtig! Es besteht freie Wahl des Stromanbieters für jeden: Weder Eigentümerinnen noch Mieterstromlieferanten oder PV-Anlagenbetreiber können die Mieterinnen verpflichten, am Mieterstrommodell teilzunehmen. Daher müssen nicht alle Mieter am Mieterstromprojekt teilnehmen. Dies ist im Allgemeinen kein Nachteil, da oft die Dachfläche nicht für alle Mieter reichen würde.

    • Mieterstrom, auch Direktstrom oder Quartierstrom genannt, bezeichnet Strom, der aus einer haus- oder quartiereigenen Solaranlage kommt und direkt von den Mieterinnen, bzw. Nutzerinnen verbraucht wird. Dieser Strom darf dabei nicht über das öffentliche Netz laufen.
      Siehe auch Steckbrief Mieterstrom.