Fragen und Antworten

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  • Balkonkraftwerk

    Fragen und Antworten zum Themenbereich „Balkonkraftwerk, Steckersolargerät, Plugin-Solargerät etc.“

    • Was muss ich bei einer Montagehöhe ab 4m beachten?

      Bezüglich der Montage von Balkonkraftwerken in einer Höhe ab 4m ist inzwischen geklärt, dass es sich dabei nicht um Bauprodukte handelt, da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Balkonkraftwerke unterliegen damit nicht den technischen Baubestimmungen. Siehe Golem.de und Heise.de vom 14.09.23.

      Folgende Punkte sind grundsätzlich zu beachten:

      • Eine Aufständerung der PV-Module oberhalb von 4m sollte an Brüstung oder Fassade nicht mehr als 10° (vertikal) betragen, um die Windlast zu minimieren.

      • Wenn sich PV-Module in großer Höhe über einer Verkehrsfläche* befinden sollte diese zusätzlich mit einem Stahlkabel absichern oder in Betracht ziehen glasfreie Leichtmodule zu verwenden.

      • Die WEG oder der Vermieter kann vom Betreiber eines BKW eine entsprechende Versicherung verlangen damit evtl. entstehende Schäden versichert und gedeckt sind. Ältere Haftpflicht-Policen decken BKW/PV-Anlagen oft nicht ab. Hierfür muss meist eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes beauftragt werden.

      * Unter dem Begriff Verkehrsfläche fasst die DIN 277 alle Flächen zusammen, die den Zugang zum Gebäude ermöglichen – beispielsweise Flure, Eingänge, Hallen oder Treppen.

    • Wo kann ich Balkonkraftwerke mit leichten, glas-freien Modulen kaufen?

      Unser Partner Alpha-Solar bietet Sets mit glas-freien S-Flex Modulen (375Wp, 184x104cm, 6kg) von Sunport Power inkl. Hoymiles-Wechselrichter ab 300 Euro an. Solche flexiblen Leicht-Module ermöglichen eine Montage ohne viel Aufwand (Edelstahlkabelbinder oder Verklebung) und bieten sich in großer Höhe an.

      Alpha Flex Balkonkraftwerk

      Solar2030 e.V. empfiehlt zudem die flexiblen eArc-Module des Herstellers SunMan.
      Für Balkone mit 90cm hoher Brüstung sind die etwas schmaleren eArc SMF310M (310Wp, 200x89cm, 5kg) Flexi-Module besonders geeignet. Sie können im Doppelpack direkt bei Reichelt für unter 320 Euro bestellt werden. Damit kostet ein selbst zusammengestelltes, leichtes 620Wp Balkonkraftwerk mit passendem Wechselrichter inkl. Endkappe, Stahlkabelbindern und Kabeln unter 500 Euro!

      Alternativ gibt es noch größere 430Wp eArc-Module (SMF430F, 205x108cm, 7kg) im Doppelpack bei SpreeWatt.

      Aktuell können wir noch folgende Sets mit flexiblen Modulen empfehlen:

    • Ist ein Batteriespeicher sinnvoll?

      Mit einer Batterie überschüssigen Solarstrom Deines Balkonkraftwerks speichern und nachts die Grundlast decken ist verständlicherweise sehr verlockend. Bisher waren Energiespeicher allerdings zu teuer, um sich für Stecker-Solargeräte zu rechnen. Das ändert sich aktuell.

      Falls Du eine hohe, konstante Grundlast (> 150W), ein Balkonkraftwerk mit sehr gutem Ertrag und am besten mehr als zwei Modulen hast ist es einen Versuch wert, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht im Fokus steht. Kommerzielle Produkte sind ab 850 Euro erhältlich und haben eine Amortisationszeit von unter 10 Jahren.

      Im Mai 2023 hat Zendure mit dem SolarFlow eine entsprechende Erweiterung für bestehende Balkonkraftwerke auf den Markt gebracht. EcoFlow hat mit dem PowerStream im Juni ein ähnliches Produkt für seine Powerstations veröffentlicht. Weitere Anbieter haben ähnliche Produkte angekündigt.

    • Reicht ein Balkonkraftwerk mit einem PV-Modul?

      Balkonkraftwerke sollen die Grundlast eines Haushalts (100-300W) decken. Bei wenig Stromverbrauch (< 2.000kWh/Jahr) und wenn tagsüber niemand zu Hause ist liegt dieser meist um 100W und ein PV-Modul reicht im Sommer aus, um diesen zu decken.
      Da im Frühjahr, Herbst und Winter die Sonnenstunden deutlich geringer sind, wird in dieser Zeit weniger Strom produziert. Daher lohnt es sich trotzdem, ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen zu betreiben, wenn der Platz vorhanden ist. Die beiden Module produzieren in Summe deutlich länger mindestens die Grundlast und speisen max. 600W ein. Die Amortisationszeit verkürzt sich, trotz des Mehrpreises, um bis zu einem Jahr.
      Wenn dann noch Großverbraucher wie Trockner, Spül- oder Waschmaschine laufen, wenn die Sonne scheint und das Balkonkraftwerk viel Energie erzeugt, spart man richtig Geld.

    • Soll ich warten, bis 800W Wechselrichter erlaubt sind?

      Frage:
      Macht es Sinn mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu warten bis 800W Wechselrichter erlaubt sind? Aktuell dürfen nur 600W eingespeist werden.

      Antwort:
      nein!

      Details: 
      PV-Module erbringen nur unter idealen Bedingungen die angegebenen Wp-Angaben und diese auch nicht dauerhaft. Realistisch sind 5% weniger Leistung bei sehr guten Bedingungen (Sonne, Temperatur, 30° Aufständerung). Bei Anbringung an Balkonen oder Fassaden mit einer Aufständerung von 70-90° sind es ca. 25% weniger. Da werden aus 2x 400Wp ganz schnell max. 640W Ertrag und ein 600W Wechselrichter passt prima.
      Ziel des Over-Paneling (Wp > 600W) ist es, auch bei schlechten Bedingungen mehr Ertrag sicherzustellen, um die Grundlast des Haushalts (100-400 Watt) tagsüber zu decken.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass im Haushalt zur Hauptzeit der Sonnenstromerzeugung (Mittagszeit) dauerhaft mehr als 600W verbraucht werden, ist gering. Da überschüssiger Strom kostenlos ins Netz eingespeist wird, bedeutet eine Erhöhung der Einspeisegrenze von 600W auf 800W für die meisten, mehr Strom an den Netzbetreiber zu verschenken.

      Der Austausch eines vorhandenen Wechselrichters macht wirtschaftlich wenig Sinn, da ein Model mit 800W aktuell 200 Euro kostet und pro Jahr nur ca. 10 Euro mehr Einsparung bringt.

      Hintergrund:
      Im Januar 2023 hat der VDE ein neues Positionspapier veröffentlicht, indem die Erhöhung der Wechselrichter-Leistung auf 800W (europ. Standard) gefordert wird. Diese Forderungen wurden auch bei PV-Gipfel des BMWK im März und von der PV-Petition im April gefordert.
      Wann die entsprechenden VDE-Normen angepasst und Gesetze geändert werden, ist unklar.

        

    • Ist ein Balkonkraftwerk mitversichert?

      Nein.

      Balkonkraftwerke sind kein Bestandteil des Hauses und Schäden an der Anlage daher nicht über die
      Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch wird es häufig nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

      Auch in Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind Steckersolargeräte kein Gemeinschaftseigentum, folglich greift auch hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einer WEG
      bei Schäden Dritter nicht.

      Empfehlung:

      Schäden gegenüber Dritten können über die private Haftpflichtversicherung versichert werden.
      Die meisten aktuellen Haftpflichtversicherungen geben inzwischen an, Schäden zu übernehmen, die durch einen potenziellen Defekt oder ein Herabfallen des Balkonkraftwerks hervorgerufen werden. Ältere Policen enthalten diesen Schutz meist nicht. Bitte unbedingt abklären, ob die Haftpflicht-Police PV resp. Balkonkraftwerke abdeckt und bei Bedarf mitversichern.

      Brand- und Sturmschäden können ggf. über die Hausratversicherung abgedeckt werden.

    • Wird mein Stromzähler gewechselt?

      Sofern dein bisheriger Stromzähler über keine Rücklaufsperre verfügt, und das trifft in der Regel bei den alten schwarzen Ferraris-Zählern zu, wird dein Netzbetreiber nach der Anmeldung deines Balkonkraftwerkes den Zähler wechseln.
      Dein Messstellenbetreiber entscheidet dabei, welchen neuen Zähler du bekommst. In der Regel wird das ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre sein. Die Kosten des Zähleraustausches muss dein Stromlieferant übernehmen.
      Ob ein Austausch notwendig ist und wann er erfolgt, wird Dir dein Messstellenbetreiber schriftlich mitteilen.

    • Benötige ich eine Genehmigung für mein Balkonkraftwerk?

      Wenn du dein Balkonkraftwerk auf einer gemieteten oder eigenen Fläche wie Balkon, Terrasse, Garten, etc. aufstellen möchtest, brauchst du dafür keine Zustimmung von Vermieter*in, Hausverwaltung oder Eigentümer*innen-Gemeinschaft.

      Wenn du es hingegen an der Außenfassade (Balkonbrüstung) oder einer Gemeinschaftsfläche (Dach) von Miet- oder Eigentumswohnung anbringen möchtest, wird eine Genehmigung benötigt.
      Eine Genehmigungspflicht für ein Balkonkraftwerk besteht nicht.

      Mögliche Einwände können technische Bedenken, Unwissen oder auch die Verunstaltung der Fassade sein, die sich durch Gespräche und Aufklärung evt. ausräumen lassen. Mehr Informationen findest Du auf unseren Seiten.

      Muster-Anträge an Vermieter*innen bzw. an die WEG findest du hier.

    • Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

      Ja.

      Nach aktueller, deutscher Gesetzeslage muss der Betreiber, auch als Laie, die rechtlich vorgeschriebenen Anmeldungen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister vornehmen oder vornehmen lassen.

      Wann der Anmeldeprozess erfolgen muss und wie er durchgeführt wird, erklärt am einfachsten und detailliertesten unser Einführungs-Lernprogramm.

    • Kann ich das Balkonkraftwerk an einer normalen Schuko-Steckdose anschließen?

      Grundsätzlich ist der Zwang weggefallen, eine Energiesteckdose für Geräte bis 600W zu verwenden.
      Aber unter bestimmten Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, dennoch eine solche zu installieren.

      Balkonkraftwerke sind dauerhaft an eine Außensteckdose angeschlossen. Dabei wird ein eventueller Deckel der Schukosteckdose geöffnet und trotz Einsatz eines gummierten Schukosteckers kann dadurch Feuchtigkeit eindringen.
      Wenn die Außensteckdose der Witterung besonders ausgesetzt ist (Westseite, keine Überdachung, Regenzugänglichkeit), dann empfiehlt es sich eine abgedichtete Steckverbindung zu verwenden.
      Dies kann durch eine Wetter-Box oder eben durch eine Industriesteckvorrichtung wie die Wieland RST3St erfolgen.

  • PV-Anlagen und Mieterstrom-Modelle

    Fragen und Antworten zu PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Mieterstrom-Modellen.

    • Wie kann mich Solar2030 unterstützen?

      Solar2030 hilft dir, die verschiedenen Möglichkeiten von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern zu verstehen und kann zusammen mit dir einen ersten Basis-Check durchführen: Größe der Dachfläche, mögliche Leistung und Ertrag einer PV-Anlage, Stromverbraucher und mögliche Betriebsmodelle. Ergebnis ist ein kurzer Steckbrief als Basis für einen Antrag in der Eigentümerversammlung.

    • Kann ich trotz unserem Mieterstrom-Modell in unserem Haus, zusätzlich noch ein Balkonkraftwerk installieren?

      Ja – es wird wie bei Balkonkraftwerken einfach ins Wohnungsnetz eingesteckt bzw. eingespeist.

    • Welche Mieterstrom-Modelle gibt es?

      Es gibt verschiede Modelle mit unterschiedlichen Betriebskonzepten.
      Eine gute Übersicht findest du hier: https://solar2030.de/pv-auf-mehrfamilienhausern/

    • Was ist die Grundvoraussetzung für ein Mieterstrom-Projekt?

      Mieterstromprojekte sind für vermietete Immobilien gedacht. Entscheidend ist, dass sich mehrere Parteien den Strom aus einer gemeinsamen Anlage teilen und dass 40 % der Gebäudefläche Wohnraum ist.

      Wichtig! Es besteht freie Wahl des Stromanbieters für jeden: Weder Eigentümerinnen noch Mieterstromlieferanten oder PV-Anlagenbetreiber können die Mieterinnen verpflichten, am Mieterstrommodell teilzunehmen. Daher müssen nicht alle Mieter am Mieterstromprojekt teilnehmen. Dies ist im Allgemeinen kein Nachteil, da oft die Dachfläche nicht für alle Mieter reichen würde.

    • Was versteht man unter Mieterstrom?

      Mieterstrom, auch Direktstrom oder Quartierstrom genannt, bezeichnet Strom, der aus einer haus- oder quartiereigenen Solaranlage kommt und direkt von den Mieterinnen, bzw. Nutzerinnen verbraucht wird. Dieser Strom darf dabei nicht über das öffentliche Netz laufen.
      Siehe auch Steckbrief Mieterstrom.

  • Mitarbeit bei Solar2030

    Fragen und Antworten zum Thema Mitarbeit und Engagement bei Solar2030.

    • Was muss ich tun, wenn ich bei Solar2030 mitarbeiten möchte?

      Schreibe einfach eine Mail an info@solar2030.de