FKG Förderrichtlinie München für PV auf Mehrfamilienhäusern aktualisiert

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In der neuen Version der FKG Richtlinie der Stadt München vom 2.9.2024 wurde das Kapitel 5.3 so angepasst, dass jetzt auch die Kollektive Selbstversorgung zusätzlich gefördert wird, genauso wie der Mieterstrom und die Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Auszug aus Kapitel 5.3 Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften):
Bei einem „Mieterstrommodell“ (auch „Selbstversorgergemeinschaft“ genannt) versorgt eine PV-Anlage mehrere private Haushalte oder gewerbliche Nutzer*innen. Mögliche Modelle sind z. B. der Mieterstrom nach § 42a EnWG, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG und andere Formen der Selbstversorgung.

Fördersätze sind 4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss.
Sind keine Wandlerzähler eingebaut, so können die Kosten für sonstige zur Umsetzung des Mieterstrommodells erforderliche Komponenten des Zähler- und Sicherheitssystems gefördert werden: maximal 80 % der anrechenbaren Investitionskosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 6.000 € je Photovoltaikanlage6. Diese Komponenten sind z. B. Zähler, NA-Schutz, Zählerschränke (Material und Montage). Verkabelungen o. ä. gehören nicht zu den förderfähigen Kosten.

Technische und sonstige Anforderungen:

  • Die PV-Anlage versorgt mehrere private Haushalte oder gewerbliche Nutzerinnen, d. h. mehr als einen Endverbraucher*in.
  • Jeder Endverbraucherin bekommt eine eigene Stromabrechnung.

Details auf der FKG-Seite und dort unter Downloads im Richtlinienheft.

Hinweis: Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) gilt nur für die Stadt München.