Mit dem Solarpaket 1 wurde auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als weitere Alternative zum Mieterstrom für PV auf Mehrfamilienhäusern eingeführt. Die finale Fassung der GGV wurde am 14. Mai 2024 im EnergieWirtschaftsGesetz (EnWG) §42b veröffentlicht.
Die wesentlichen Eigenschaften und Erleichterungen gegenüber dem Mieterstrom sind:
- Für den Betreiber der PV-Anlage (z.b. die WEG) entfallen die Pflichten eines Vollstromlieferanten
- Die WEG ist nur für die Lieferung des PV-Stroms verantwortlich und kann dafür einen Preis unabhängig vom Netzstrom festlegen
- Die Mieter können ihren Reststromlieferanten frei wählen und schließen mit der WEG einen getrennten Vertrag über den PV-Strom ab
Die Strommessung muss im 15-min Takt erfolgen, daher ist Voraussetzung für die GGV die Ausstattung aller Zähler mit SmartMetern (ab 2025 ab 6.000kWh Jahresverbrauch verpflichtend) und ein entsprechender Dienstleister für die Abrechnung.
Eine Kurzbeschreibung der GGV findet sich in unserem PV-Einführungsfoliensatz im Downloadbereich ab Seite 30.
Wir informieren dazu auch kostenlos in unserem nächsten online Infoabend zu „Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern“ am 18. Juni um 19:30h.
Hilfreich ist auch der Artikel „Wie funktioniert die GGV?“ der Energie-Experten.