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Nein.

Balkonkraftwerke sind kein Bestandteil des Hauses und Schäden an der Anlage daher nicht über die
Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch wird es häufig nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Auch in Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind Steckersolargeräte kein Gemeinschaftseigentum, folglich greift auch hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einer WEG
bei Schäden Dritter nicht.

Empfehlung:

Schäden gegenüber Dritten können über die private Haftpflichtversicherung versichert werden.
Die meisten aktuellen Haftpflichtversicherungen geben inzwischen an, Schäden zu übernehmen, die durch einen potenziellen Defekt oder ein Herabfallen des Balkonkraftwerks hervorgerufen werden. Ältere Policen enthalten diesen Schutz meist nicht. Bitte unbedingt abklären, ob die Haftpflicht-Police PV resp. Balkonkraftwerke abdeckt und bei Bedarf mitversichern.

Brand- und Sturmschäden können ggf. über die Hausratversicherung abgedeckt werden.