Bezüglich der Montage von Balkonkraftwerken in einer Höhe ab 4m gibt es aktuell leider noch keine Rechtssicherheit. Folgende Punkte sind grundsätzlich zu beachten:
• Eine Aufständerung der PV-Module oberhalb von 4m darf an Brüstung oder Fassade nicht mehr als 10° (vertikal) betragen.
• Wenn sich PV-Module in über 4m Höhe über einer Verkehrsfläche* befinden (technische Baubestimmungen, Glasbau-Norm) sollte es sich um Leichtmodule (glas-frei) oder Glas-Module mit abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) handeln. Mehr Infos unter: https://allianz-bipv.org/wp-content/uploads/2020/12/Allianz-BIPV_Techn-Baubestimmungen_151220.pdf
• Solar2030 wird entsprechende Komponenten in Sammelbestellungen voraussichtlich ab Mai anbieten können. Falls Du Unterstützung durch unsere Nachbarschaftshilfe benötigst oder an einer Sammelbestellung für Balkonkraftwerke teilnehmen willst melde Dich bitte unter folgendem Link an: https://solar2030.de/formular-balkonkraftwerk/
• Aktuell empfehlen wir allen, die Bedenken wegen der Montage in 4m Höhe oder sonstige Einschränkungen (Gewicht, Montage) haben glas-freie Module. Diese Module sind zwar teurer (ca. € 260/Stück), dafür spart man Kosten beim Montagematerial.
• Die WEG oder der Vermieter kann vom Betreiber eines BKW eine entsprechende Versicherung verlangen damit evtl. entstehende Schäden versichert und gedeckt sind. Ältere Haftpflicht-Policen decken BKW/PV-Anlagen oft nicht ab. Hierfür muss meist eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes beauftragt werden.
* Unter dem Begriff Verkehrsfläche fasst die DIN 277 alle Flächen zusammen, die den Zugang zum Gebäude ermöglichen – beispielsweise Flure, Eingänge, Hallen oder Treppen.