Was muss ich bei einer Montagehöhe ab 4m beachten?

Bezüglich der Montage von Balkonkraftwerken in einer Höhe ab 4m ist inzwischen geklärt, dass es sich dabei nicht um Bauprodukte handelt, da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Balkonkraftwerke unterliegen damit nicht den technischen Baubestimmungen. Siehe Golem.de und Heise.de vom 14.09.23.

Folgende Punkte sind grundsätzlich zu beachten:

• Eine Aufständerung der PV-Module oberhalb von 4m sollte an Brüstung oder Fassade nicht mehr als 10° (vertikal) betragen, um die Windlast zu minimieren.

• Wenn sich PV-Module in großer Höhe über einer Verkehrsfläche* befinden sollte diese zusätzlich mit einem Stahlkabel absichern oder in Betracht ziehen glasfreie Leichtmodule zu verwenden.

• Die WEG oder der Vermieter kann vom Betreiber eines BKW eine entsprechende Versicherung verlangen damit evtl. entstehende Schäden versichert und gedeckt sind. Ältere Haftpflicht-Policen decken BKW/PV-Anlagen oft nicht ab. Hierfür muss meist eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes beauftragt werden.

* Unter dem Begriff Verkehrsfläche fasst die DIN 277 alle Flächen zusammen, die den Zugang zum Gebäude ermöglichen – beispielsweise Flure, Eingänge, Hallen oder Treppen.