Ist mehr als ein Wechselrichter erlaubt?

Darf ich in meinem Haushalt mehr als einen Mikro-Wechselrichter für Balkonkraftwerke nutzen?

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 im April 2024 sind Balkonkraftwerke erstmals im EEG rechtlich definiert. Laut Gesetz dürfen Steckersolargeräte maximal 2000 Wp PV-Leistung und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (VA/Watt) haben, siehe §8. Für diese gilt auch die erleichterte Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Die Menge der verwendeten Wechselrichter ist rechtlich gesehen offen. Damit ist mehr als ein Wechselrichter zulässig, es muss allerdings sichergestellt werden, dass diese in Summe max. 800W Leistung haben.