Mehr als 2kWp Module für BKW erlaubt?

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 im April 2024 sind Balkonkraftwerke erstmals im EEG rechtlich definiert. Laut Gesetz dürfen Steckersolargeräte maximal 2000 Wp PV-Leistung und 800 W (VA) Einspeiseleistung haben, siehe §8. Für diese gilt auch die erleichterte Anmeldung im Marktstammdatenregister.

PV-Anlagen mit mehr Leistung müssen von einem zugelassenen Fachhandwerker in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Ein evt. Speicher für ein Balkonkraftwerk muss getrennt angemeldet werden.