Ja.
Nach aktueller, deutscher Gesetzeslage muss der Betreiber, auch als Laie, die rechtlich vorgeschriebene Anmeldung beim beim Marktstammdatenregister vornehmen. Die Registrierung muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Dies gilt auch für Batteriespeicher.
Wann der Anmeldeprozess erfolgen muss und wie er durchgeführt wird, erklärt am einfachsten und detailliertesten unser Einführungs-Lernprogramm.