Wie geht man mit Auflagen zum zweitem Rettungsweg für die Feuerwehr um?
In den Genehmigungen zu SSG wird oft die Auflage gemacht, dass die Anbringung des SSG die Nutzung des zweiten Rettungsweges für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen darf.
Für die Einhaltung der Auflage ist zuerst zu klären, ob im betreffenden Gebäude der Balkon überhaupt als zweiter Rettungsweg notwendig ist.
Falls neben dem Balkon ein Fenster mit mindestens 60cm Breite, 100cm Höhe und nicht höher als 120cm über der Fußbodenkante vorhanden ist, reicht dies aus.
Falls so ein Fenster nicht vorhanden ist, darf durch Solarmodule der Feuerwehr die Möglichkeit nicht verbaut werden, den Balkon zum Anleitern zu nutzen.
Dies kann durch eine der folgenden Maßnahmen geschehen:
- Die Solarmodule werden senkrecht montiert und überragen die Brüstungshöhe nicht.
- Neben den Solarmodulen wird ein 1m breiter Teil des Geländers von Modulen freigehalten an den die Feuerwehr anleitern kann.
Mehr Informationen:
- Rettungsfenster: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-35
- https://balkon.solar/news/2024/01/18/balkonsolar-und-anleitern-fluchtweg-und-feuerwehr/
- https://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/category/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen?download=397:2023-04-photovoltaikanlagen
- https://www.gdw.de/downloads/publikationen/arbeitshilfen/arbeitshilfe-fuer-wohnungsunternehmen-zum-proaktiven-umgang-mit-balkon-photovoltaik-anlagen/
