Pressemitteilung vom 22.10.2024
Seit Mittwoch, den 17. Oktober 2024, sind Steckersolargeräte privilegierte bauliche Maßnahmen, wie Wallboxen oder der alters- und behindertengerechte Umbau einer Wohnung. Nach einigen Verzögerungen, der Verabschiedung durch den Bundestag im Juli und durch den Bundesrat Ende September ist diese wichtige Gesetzesänderung nun in Kraft getreten. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben nun den rechtlichen Anspruch ein eigenes Steckersolargerät – auch Balkonkraftwerk genannt – in Betrieb zu nehmen.
Vermieter:innen, Hausverwaltungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind nun verpflichtet, die Anbringung einer solchen Anlage zu genehmigen, außer es liegen triftige, konkrete und belegbare Gründe vor. Auch übertriebene Auflagen, wie die Montage durch eine Fachfirma, ein statisches Gutachten für die Brüstung oder die Prüfung der Stromleitungen und Sicherungen durch einen Elektriker sind rechtlich kaum begründbar. Allerdings müssen einige Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Auflagen vermutlich noch gerichtlich geklärt werden, da die Gesetzesänderungen des Bundesjustizministeriums in Teilen unkonkret bleiben.
Die Privilegierung von Balkonkraftwerken ergänzt eine Reihe an Erleichterungen, die im Rahmen des Solarpaket I bereits im Sommer beschlossen wurden. Seitdem dürfen die sogenannten „Ferraris-Zähler“, die beim Einspeisen von Strom rückwärtslaufen, so lange genutzt werden, bis vom Messstellenbetreiber ein moderner Zweirichtungszähler eingebaut wird. Zudem wurde die Einspeiseleistung von Steckersolaranlagen auf 800 W angehoben und die max. PV-Leistung auf 2000Wp festgelegt, auch die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seitdem. Lediglich eine vereinfachte Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist noch erforderlich.
Ein weiterer Fortschritt wird bis Ende des Jahres erwartet, wenn die DIN VDE V 0126-95 Norm veröffentlicht wird, die die Nutzung von Haushaltssteckdosen (Schuko-Steckdosen) für Balkonkraftwerke offiziell regeln wird.
Zusätzlich zu den rechtlichen Erleichterungen sind Balkonkraftwerke in den letzten Monaten auch preislich deutlich günstiger geworden, wodurch sich eine Mini-Solaranlage bereits nach wenigen Jahren amortisieren kann.
Solar2030 e.V. begrüßt die Gesetzesänderung
„Die Privilegierung von Balkonkraftwerken ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer Energiewende in Bürgerhand“, erklärt Marc Rieger, Mitglied von Solar2030 e.V. „Durch diese neuen Regelungen wird es für Mieter und Wohnungseigentümer deutlich einfacher, eigenen Solarstrom zu erzeugen, Stromkosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei Kosten von unter 500 Euro inkl. Montagematerial sind Balkonkraftwerke der ideale Einstieg in die Photovoltaik.“
Weitere Infos und Details unter: https://solar2030.de/recht-auf-balkon-solar-tritt-in-kraft
Solar2030 e.V. wurde 2023 gegründet mit dem Ziel, bis 2030 möglichst viele Münchner Haushalte dabei zu begleiten, sauberen Solar-Strom zu erzeugen. Mit dem Netzwerk an ehrenamtlichen Solar-Expert:innen unterstützt der Verein die Energiewende von unten. Bei der „Nachbarschaftshilfe“ können sich Bewohner:innen unserer Stadt beraten lassen, wie sie sich selbst mit sauberem Strom versorgen, Stromkosten sparen und dabei das Klima schützen können. Außerdem hilft der Verein auch bei der Montage von Balkonkraftwerken.