Die Privilegierung von Balkonkraftwerken wurde am 27.9.24 vom Bundesrat durchgewunken und die entsprechenden Gesetzesänderungen heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind Steckersolargeräte offiziell ab 17. Oktober eine privilegierte Maßnahme auf die Mieter und Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch haben. Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen diese genehmigen und können nur bei triftigen Gründen widersprechen. Details zu den Auswirkungen findet ihr hier und bei unseren Freiburger Freunden von balkon.solar.