(Update) Am 4. Juli hat der Bundestag die Privilegierung von Steckersolargeräten verabschiedet. Damit müssen Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs Balkonkraftwerke genehmigen, solange keine driftigen Gründe dagegen sprechen. Mit der Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts werden Steckersolargeräte „privilegierte bauliche Veränderungen“ auf deren Anbringung Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch haben. Es bleibt aber ein Mitspracherecht bei Anbringung, Aufständerung und Optik.
Nach Lesung im Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nach der Sommerpause im September zu rechnen.
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