Recht auf Balkonkraftwerk und jetzt?

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Anfang Juli hat der Bundestag die Gesetzesänderungen für die Privilegierung von Steckersolargeräten beschlossen. Im Oktober 2024 wird das „Recht auf Balkonsolar“ und damit auf eine privilegierte bauliche Veränderung in Kraft treten. Doch was ändert sich dann, welche Vorgaben dürfen Vermieter und WEG machen. Leider sind die Änderungen wenig spezifisch und lassen viel Raum für Spekulation, das wurde im Vorfeld schon kritisiert.

In einem Webinar von Balkon.Solar aus Freiburg hat der Rechtsanwalt Dirk Legler seine Einschätzungen dargelegt und juristische Fragen beantwortet. Im folgendem Artikel von Golem findet ihr eine Zusammenfassung.

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