Solarpaket 1 tritt im Mai in Kraft

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Am 26. April 2024 wurde nach monatelangen Verzögerungen und Diskussionen das Solarpaket 1 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vom Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Mai zu rechnen.
Update: in Kraft seit dem 16. Mai 2024 nach Veröffentlichung am 15. Mai inkl. 800W.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke:

Die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800VA und Duldung des Schuko-Steckers bei Balkonkraftwerken wird durch eine VDE-Norm geregelt, nicht per Gesetz. Diese Norm wird noch vom DKE überarbeitet und vermutlich im Spätsommer angepasst.

Weitere Informationen und Details bei heise.de.

Die Privilegierung von Steckersolargeräten (Recht auf Balkonkraftwerk) erfolgt über Gesetzesänderungen im BGB (Mieter) und WEG (Eigentümer) durch das Bundesjustizministerium. Diese sind nicht Bestandteil des Solarpaket 1 und lassen weiter auf sich warten.

Neu: gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das neue Modell ist eine Alternative zum Mieterstrom und vereinfacht die Energielieferung innerhalb eines Gebäudes. Der Betreiber der PV-Anlage darf zum zusätzlichen Stromlieferanten für die Nutzer im Haus werden – neben deren normalem Stromanbieter. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen sein. Zudem darf erzeugter Strom auch zwischen­­gespeichert und in anderen verbundenen Bauteilen und Garagen (Wallbox) genutzt werden

Auf unserer Download-Seite findet Ihr unter „Sonstiges“ noch unsere ausführliche Zusammenfassung der Vereinfachungen im PDF-Format.