VIII. Auslegung und Technik

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a) PV-Anlage – wenn es ans Rechnen geht.

Die wichtigste Information für die Wirtschaftlichkeitsberechnungist die mögliche maximale Leistung der Anlage für ein gegebenes Dach.

Hilfestellungen bei den nun nötigen Rechnungen (Dachgröße / PV-Leistung) geben die im Internet verfügbaren Solarrechner.

Hier findest du einige Gründe, warum man nach Möglichkeit das Dach vollmachen sollte.

b) Bauliche Voraussetzungen – Platz für Leitungen, Wechselrichter und Stromzähler.

Klar, Platz für die Stromleitungen vom Dach bis zum Keller muss da sein. Bei Neubauten wird das einkalkuliert. Bei Bestandsgebäuden kann man überlegen, ob etwa nicht mehr genutzte Kamine dafür herhalten könnten.

Nicht vergessen: Auch für die Stromzähler und Wechselrichter braucht man Platz.

c) Zähler und Messtechnik – was gibt’s Besonderes beim Mieterstrom?

Zähler und Messtechnik sind beim Mieterstrom wichtig, denn man muss einbeziehen, dass den Mietern die freie Wahl des Stromanbieters zusteht. Kein Mieter darf gezwungen werden, am Mieterstrom teilzunehmen.

Im Bereich Messtechnik kommen bestimmte Vorschriften, Standards und Modelle zum Tragen. Wir stellen dir hier unseren Favoriten, das Summenzählermodell, vor. Quelle: VBEW-Auswahlblätter „Messkonzepte für Erzeugungsanlagen“, D1, D2 oder D3 Selbstversorgergemeinschaft https://www.swm-infrastruktur.de/dam/jcr:94f532d5-e88c-4339-b0c7-e91180681ed7/vbew-messkonzept

e-erzeugungsanlagen.pdf

Abbildung 9: Mieterstrom – Summenzähler

Beim Summenzählermodell werden alle Erzeuger und Verbraucher auf eine Sammelschiene geklemmt.

Am Netzanschlusspunkt befindet sich ein Zweirichtungszähler (Z1). Dieser ist gleichzeitig ein Summenzähler, der die Summen der eingehenden und ausgehenden Strommengen zählt.

Die erzeugte Solarstrommenge wird durch einen Erzeugungszähler (Z2) erfasst. So kann die erzeugte Solarstrommenge rechnerisch vollständig den Mieterstromkunden zugewiesen werden.

Verbraucher, die ihren Strom nicht aus der Solaranlage beziehen (die also nicht Mieterstromkunden sind), werden von einem externen Versorger beliefert.

In jedem Haus befinden sich bereits die Zähler für jede einzelne Wohneinheit. Beim Summenzählermodell muss jetzt nur noch ergänzt werden:

  • ein zusätzlicher Zwei-Richtungs-Gesamtzähler Z1 am Netzanschluss,
  • ein Erzeugungszähler Z2 für die PV-Anlage – und
  • ein intelligentes Abrechnungssystem.

Der „Allgemeinstrom“ für das ganze Haus (Beleuchtung, Aufzug, Heizungspumpen, etc) hat auch einen eigenen Zähler und sollte auch einen Vertrag als „Mieterstrom“ haben über die Hausverwaltung. Das sind umlagefähige Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden. So wird der Allgemeinstrom tagsüber aus Solarstrom gespeist und alle Mieter profitieren.