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Sie wollen ein Balkonkraftwerk, bzw. ein sog. Steckersolargerät betreiben und brauchen dafür eine spezielle „Energiesteckdose“?

Die Stadtwerke München haben die Anforderung einer „speziellen Energiesteckdose“ aus ihrem Anmeldeformular mittlerweile gestrichen. Unser Aufkleber wird hier nicht mehr benötigt. Andere Netzbereiber fordern sie weiterhin. Hier macht unser Aufkleber weiterhin Sinn.

Für die technische Sicherheit von Steckersolargeräten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, insbesondere die Norm VDE-AR-N 4105. Laut dieser Norm muss Ihr Steckersolargerät über eine spezielle „Energiesteckdose“ an Ihr Haushaltsnetz angeschlossen werden. In Berufung darauf verlangen viele Netzbetreiber, dass Sie die Einhaltung dieser Norm und die Verwendung einer Energiesteckdose bei der Anmeldung Ihres Steckersolargerätes bestätigen.

Grundsätzlich kann jede Haushaltssteckdose eine „Energiesteckdose“ sein, wenn Sie untenstehende Sicherheitshinweise beachten und Ihre Haushaltssteckdose entsprechend den Anforderungen der Norm kennzeichnen.

Verwenden Sie dafür unseren Aufkleber.

Sicherheitshinweise

zur technischen Sicherheit Ihres Steckersolargerätes und
zur Verwendung Ihrer Haushaltssteckdose als „Energiesteckdose“.

Download Infoblatt Energiesteckdose

 

A. technische Sicherheit 

Für die Sicherheit von Steckersolargeräten wie auch für die Anmeldung beim Netzbetreiber sind die geltenden Sicherheitsstandards zu beachten. So erfüllen Sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-AR-N 4105:

1. Verwenden Sie nur einen Wechselrichter mit einem integrierten zertifizierten NA-Schutz nach DIN VDE-AR-N-4105:2018-11.

Damit werden sowohl schädliche Netzrückwirkungen ausgeschlossen als auch die Verkehrssicherheit gewährleistet. Der Wechselrichter schaltet dank der Schutzvorrichtung innerhalb von 0,2 Sekunden ab, sobald der Stecker gezogen wird. Somit gibt es keine Gefahr eines gefährlichen Stromschlags, wenn man die Stifte des Steckers berührt. Das Zertifikat sollte vorliegen, um es auf Verlangen vorzeigen zu können.

2. Die Belastbarkeit der Leitungen darf nicht überschritten werden. Bis zu einer Leistung von maximal 600 W pro Haushalt = pro Stromzähler gilt eine Einspeisung als sicher. Wenn man weiß oder vermutet, dass man eine überalterte oder problematische Hausinstallation hat, sollte man unbedingt einen Elektriker hinzuziehen.

Die Norm fordert, dass auf der Steckdose die Formel „Iz ≥ In + Ig“ angegeben wird. Dies bedeutet, dass die Belastbarkeit der Leitungen im Haushalt (Iz) größer sein muss als die Summe aus Bemessungsausgangsstrom der Einspeisung (In) und Bemessungsstrom der Sicherung (Ig). Die Leistung der Solarmodule kann daher zwar beliebig hoch sein (innerhalb der im Datenblatt des Wechselrichters genannten Input-Grenzen), die Leistung des Wechselrichters selbst muss jedoch auf 600 W (bzw. VA) pro Haushalt (=pro Stromzähler) begrenzt sein. Eine Einspeisung mit einem höheren Bemessungsausgangsstrom als 2,6 Ampere (entspricht 600 W im 230V-Netz) könnte bei Verwendung der gebräuchlichen 1­­6 Ampere-Sicherungen zu einer Überlastung der Leitungen und damit zu Brandgefahr führen!

 

B. Haushaltssteckdose è Energiesteckdose

Benutzen Sie den Aufkleber, um Ihre Haushaltssteckdose als Energiesteckdose zu kennzeichnen

WICHTIG: Es dürfen niemals Mehrfachsteckdosen für den Anschluss von (mehreren) Steckersolargeräten verwendet werden!

Die Frage der Steckverbindung betrifft nicht den Netzbetreiber. Seine Zuständigkeit endet am Stromzähler. Allerdings sind die geltenden Normen einzuhalten, insbesondere die Anschlussnorm VDE V 0100-551-1. Nach dieser kann ein Steckersolargerät sowohl über einen Festanschluss als auch über eine „spezielle Energiesteckdose“ angeschlossen werden. Eine „spezielle Energiesteckdose“ ist grundsätzlich jede Steckdose, welche den Schutz vor elektrischem Schlag gewährleistet.[1] Die Haushalts- (= Schutzkontakt/Schuko-) Steckdose kann eine Energiesteckdose sein, wenn gewährleistet ist, dass an den freiliegenden Steckerstiften des zugehörigen Steckers keine gefährliche Spannung anliegt. Dies ist durch den o.g. NA-Schutz gewährleistet.

Darüber hinaus ist die Energiesteckdose nach der Anschlussnorm mit dem maximal zulässigen Bemessungsausgangsstrom der Einspeisung sowie einem Hinweis auf die Einhaltung der Belastungsgrenzen des Stromkreises zu kennzeichnen.


[1]Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen. Für eine Energiesteckvorrichtung verweist DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) exemplarisch auf DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1). Werden die in der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) aufgeführten Schutzziele erreicht, sind aber auch andere technische Lösungen zulässig.
Quelle: https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/mini-pv-anlage-solar-strom-balkon-nachhaltig-erzeugen