Benötige ich eine Genehmigung für mein Balkonkraftwerk?

Wenn du dein Balkonkraftwerk auf einer gemieteten oder eigenen Fläche wie Balkon, Terrasse, Garten, etc. aufstellen möchtest, brauchst du dafür keine Zustimmung von Vermieter*in, Hausverwaltung oder Eigentümer*innen-Gemeinschaft.

Wenn du es hingegen an der Außenfassade (Balkonbrüstung) oder einer Gemeinschaftsfläche (Dach) von Miet- oder Eigentumswohnung anbringen möchtest, wird eine Genehmigung benötigt. Eine Genehmigungspflicht für Balkonkraftwerke wird mit der Privilegierung im Herbst 2024 in Kraft treten.

Mögliche Einwände können technische Bedenken, Unwissen oder auch die Verunstaltung der Fassade sein, die sich durch Gespräche und Aufklärung evt. ausräumen lassen. Mehr Informationen findest Du auf unseren Seiten.

Muster-Anträge an Vermieter*innen bzw. an die WEG findest du hier.