Wenn du dein Balkonkraftwerk auf einer gemieteten oder eigenen Fläche (Sondereigentum) wie Balkon, Terrasse, Garten, etc. aufstellen möchtest, brauchst du dafür keine Zustimmung von Vermieter*in, Hausverwaltung oder Eigentümer*innen-Gemeinschaft.
Wenn du es hingegen an der Außenfassade (Balkonbrüstung) oder einer Gemeinschaftsfläche (Dach) von Miet- oder Eigentumswohnung anbringen möchtest, wird eine Genehmigung benötigt. Eine „Genehmigungspflicht“ für Balkonkraftwerke ist mit der Privilegierung im Herbst 2024 in Kraft getreten.
Mehr Infos unter Recht auf Solar und jetzt?
Muster-Anträge an Vermieter*innen oder die WEG zur Balkonkraftwerk Genehmigung findest du auf unserer Download-Seite.
